Home >
News >
Newsarchiv
Auch Mitarbeitern, die aufgrund eines pauschal besteuerten 400-Euro-Vertrages beschäftigt werden, ist der tarifliche Stundenlohn zu zahlen. So entschied das Arbeitsgericht Bielefeld (Az: 1 BV 1/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.
Das Gericht folgte dem Betriebsrat und meinte, dieser habe die Verweigerung der Zustimmung ausreichend begründet, indem er einen Regelverstoß gegen den im Betrieb angewandten Tarifvertrag festgestellt habe. Bei einer Entlohnung bis 400 Euro sei ein Stundenlohn von 6,50 Euro - brutto gleich netto - zwar anders zu bewerten sei als ein Stundenlohn von 6,50 Euro brutto sonst. Dennoch sei es unwahrscheinlich, dass bei einem Bruttolohn von 10,12 Euro der Arbeitnehmer einen höheren Nettolohn erhielte als 6,50 Euro. In jedem Fall wäre es Sache des Arbeitgebers gewesen, eine Vergleichsberechnung vorzulegen, erläutert Rechtsanwalt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig.
Quelle: dpa
Aktuelle News, Checklisten und Mustervorlagen zur Personalarbeit im kostenfreien Forum unter: www.personalerinfo.de
News Archiv Übersicht
Auch 400-Euro-Kräfte haben Anspruch auf Tariflohn
Nachricht vom 16.03.2010
Das Gericht folgte dem Betriebsrat und meinte, dieser habe die Verweigerung der Zustimmung ausreichend begründet, indem er einen Regelverstoß gegen den im Betrieb angewandten Tarifvertrag festgestellt habe. Bei einer Entlohnung bis 400 Euro sei ein Stundenlohn von 6,50 Euro - brutto gleich netto - zwar anders zu bewerten sei als ein Stundenlohn von 6,50 Euro brutto sonst. Dennoch sei es unwahrscheinlich, dass bei einem Bruttolohn von 10,12 Euro der Arbeitnehmer einen höheren Nettolohn erhielte als 6,50 Euro. In jedem Fall wäre es Sache des Arbeitgebers gewesen, eine Vergleichsberechnung vorzulegen, erläutert Rechtsanwalt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig.
Quelle: dpa
Aktuelle News, Checklisten und Mustervorlagen zur Personalarbeit im kostenfreien Forum unter: www.personalerinfo.de
News Archiv Übersicht Weitere Informationen - insbe-
sondere zum Thema Lohn und
Gehalt - finden Sie unter:
www.gehaltsabrechnung.de

Newsletter
Newsarchiv
