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Betriebssport: Gesetzliche Unfallversicherung greift nicht immer

Nachricht vom 18.03.2010

Unfälle beim Betriebssport zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht immer. Sie greift nur, wenn der Betriebssport dem Ausgleich für berufliche Belastungen dient, nicht aber, wenn der Wettkampf im Vordergrund steht, erklärt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) in Hamburg.

Kommen die Sportler regelmäßig in der Nähe der Arbeitszeit zusammen, sind die Angebote vom Arbeitgeber organisiert. Und gehören die Teilnehmer überwiegend dem Betrieb an, werde davon ausgegangen, dass der Sport vor allem der Gesundheit dient. Turniere am Wochenende, Ligaspiele in anderen Städten oder Mannschaftssport, an dem viele Betriebsfremde teilnehmen, seien dagegen vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen, erläutert die BGW. Riskante Trendsportarten und einzelne Ausflüge wie Skitouren zählten ebenfalls zum Privatvergnügen.

Quelle: dpa

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