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Büroeingang bestimmt Höhe des Nettogehalts

Nachricht vom 23.03.2010

Über die Höhe des Nettoeinkommens entscheidet in Berlin unter Umständen die Lage des Haupteingangs einer Arbeitsstätte: daran bestimmt sich in den Straßenzügen entlang der einstigen Mauer, ob der Beschäftigungsort im ehemaligen Westteil der Stadt oder auf dem Gebiet der früheren DDR liegt. Das hat das Sozialgericht Berlin in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klargestellt (A.: S 60 AL 2056/09).

Auch nach 20 Jahren deutscher Einheit ist die Frage Ost/West maßgeblich für Sozialbeiträge, Arbeitslosengeld oder Rente. In der Regel sind im Osten die Beiträge niedriger, allerdings auch die Einkünfte.

Im konkreten Fall bekommt der Kläger nun rund 200 Euro weniger Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit. Denn sein früheres Bürogebäude am Potsdamer Platz wird dem Osten zugerechnet, obwohl es zu Dreivierteln im alten West-Berlin liegt, der Haupteingang jedoch im Osten. Gegen das Urteil ist noch Berufung zum Landessozialgericht möglich.

Quelle: dpa

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