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Der sogenannte Maultaschen-Fall geht in die zweite Runde. Das baden-württembergische Landesarbeitsgericht befasst sich heute (Dienstag/14.00) in zweiter Instanz mit der Geschichte. Dabei geht es um die fristlose Kündigung einer Konstanzer Altenpflegerin, die sechs Maultaschen mitgenommen hatte und deshalb ihren Job in einem Altenheim verlor.
Die 58-Jährige hat Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Radolfzell eingelegt, das die Kündigung für rechtens befand. Wann das Landesarbeitsgericht sein Urteil verkünden wird, ist noch offen.
Der Fall hat im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt, er gehört zu einer Reihe von Kündigungen wegen vermeintlicher Bagatelldelikte, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Die Frau räumt ein, die für Patienten bestimmten Maultaschen mitgenommen zu haben. Ein Rauswurf deswegen nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit sei aber unverhältnismäßig. Eine Abmahnung hätte gereicht.
Quelle: dpa
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Maultaschen-Prozess geht in zweite Runde
Nachricht vom 30.03.2010
Die 58-Jährige hat Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Radolfzell eingelegt, das die Kündigung für rechtens befand. Wann das Landesarbeitsgericht sein Urteil verkünden wird, ist noch offen.
Der Fall hat im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt, er gehört zu einer Reihe von Kündigungen wegen vermeintlicher Bagatelldelikte, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Die Frau räumt ein, die für Patienten bestimmten Maultaschen mitgenommen zu haben. Ein Rauswurf deswegen nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit sei aber unverhältnismäßig. Eine Abmahnung hätte gereicht.
Quelle: dpa
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