Home  >  News  >  Newsarchiv

Zielvereinbarung vergessen: Bonus wird als Schadenersatz fällig

Nachricht vom 11.05.2010

Bonuszahlungen sind in der Regel daran gebunden, dass ein Beschäftigter festgelegte Ziele erreicht.
Sie stehen Arbeitnehmern aber auch zu, wenn der Chef es versäumt, solche Ziele zu vereinbaren. Denn es ist seine Aufgabe, rechtzeitig darüber zu verhandeln, wenn der Arbeitsvertrag Bonuszahlungen auf der Grundlage regelmäßiger Vereinbarungen vorsieht. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart entschieden (Az.: 13 Sa 33/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt. Die Richter verurteilten den Arbeitgeber zu einem Schadenersatz in Höhe des im Vorjahr gezahlten Bonus, weil er kein Gespräch über eine Zielvereinbarung geführt hatte.

Sie begründeten dies damit, dass dass der Arbeitgeber es in diesem Fall zu verantworten hatte, keine Zielvereinbarung getroffen zu haben. Daher stehe dem Arbeitnehmer ein Schadenersatz in Höhe der maximal erreichbaren Bonuszahlungen zu. Denn grundsätzlich müsse das Gericht davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer die vereinbarten Ziele erreicht habe, wenn nicht besondere Umstände dem entgegenstehen.

Generell sei es zwar nicht so, dass bei jeder getroffenen Zielvereinbarung der in Aussicht gestellte Bonus später gezahlt wird.
Es muss für den Arbeitnehmer aber möglich sein, die Ziele zu erreichen und den vollen Bonus einzustreichen. Denn eine solche Vereinbarung verfehle ihre Motivation und werde ihrer Anreizfunktion nicht gerecht, wenn die festgelegten Ziele vom Arbeitnehmer von vornherein nicht erreicht werden können. Auch könne ein Arbeitgeber sich der zugesagten Bonuszahlung nicht dadurch entziehen, dass er vom Arbeitnehmer Unmögliches verlange und nur bereit sei, unerreichbare Ziele zu vereinbaren.

Quelle: dpa

Aktuelle News, Checklisten und Mustervorlagen zur Personalarbeit im kostenfreien Forum unter: www.personalerinfo.de

News Archiv Übersicht

02.08.2010
Kündigung trotz «Nein» des Personalrats möglich

mehr

02.08.2010
Der Ton macht die Musik: Wie Kritik nicht auf taube Ohren trifft

mehr

02.08.2010
Finanzamt muss Kosten für Arbeitszimmer berücksichtigen

mehr

11.05.2010
Personalverantwortliche gehen wieder auf Talentsuche

mehr

19.04.2010
s+p AG kooperiert mit Siemens Healthcare

mehr

  Weitere Informationen - insbe-
  sondere zum Thema Lohn und
  Gehalt - finden Sie unter:
  www.gehaltsabrechnung.de