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E-Mails vom Chef nicht ungefragt weiterleiten

Nachricht vom 09.06.2010

Arbeitnehmer leiten E-Mails und SMS vom Chef besser nicht ungefragt an Dritte weiter. Denn wenn sie dabei Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse preisgeben, könnten sie sich strafbar machen, warnt der Rechtsanwalt Carsten Ulbricht aus Stuttgart. Zwar verstießen Mitarbeiter nicht gegen das Fernmeldegeheimnis, das E-Mails und SMS nur während der Übertragung vom Absender zum Empfänger vor neugierigen Blicken schützt. «Aber es gibt natürlich Informationen, deren Weitergabe unabhängig davon strafrechtlich relevant ist.» Dazu gehörten Betriebsgeheimnisse wie geheime Details zu neuen Produkten oder unveröffentlichte Bilanzen.

Erhalten Mitarbeiter eine E-Mail oder Handynachricht vom Chef, die auch Kollegen oder Geschäftspartner betrifft, ist laut Ulbricht zunächst die Frage zu klären, ob der Inhalt vertraulich zu behandeln ist. Das fragen Beschäftigte im Zweifel lieber den Chef, bevor sie anderen die Nachricht weitergeben, empfahl der Experte für Telekommunikationsrecht in einem Gespräch mit dem dpa-Themendienst.

Arbeitnehmer haben dagegen recht wenig in der Hand, wenn private Details von ihnen bekanntwerden, weil ein Kollege eine E-Mail oder SMS von ihnen weitergeleitet hat. Zwar kann es ihnen viel Ärger einbringen, wenn dadurch zum Beispiel ans Licht kommt, dass sie sich unerlaubterweise einen Zweitjob gesucht haben. «Wenn die Kollegen das dem Chef petzen, dürfte es aber schwierig sein, dafür Schadenersatz zu bekommen», sagte Ulbricht. Selbst wenn die Enthüllung dazu führen sollte, dass jemand seinen Job verliert, könne er das dem Kollegen kaum anlasten: «Den Grund für die Kündigung hat er ja selbst geschaffen.»

Um einen zivilrechtlichen Streit zu vermeiden, sollten Mitarbeiter private E-Mails von Kollegen allerdings nur mit deren Einverständnis zum Beispiel in einem Blog veröffentlichen. Denn sonst könnten sie deren Persönlichkeitsrechte oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen, sagte Ulbricht und verwies auf ein Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 28 O 157/08). Demnach muss ein sachlicher Grund vorliegen, der das Veröffentlichen rechtfertigt. Andernfalls hätten Betroffene einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kollegen, der ihre Nachricht veröffentlicht hat. Diesem drohe dann eine Abmahnung, für die er die Kosten tragen muss.

Schlechter Stil ist das Weitergeben und Herumzeigen von SMS nicht unbedingt. «Ich persönlich würde es zwar nicht tun. Und von den Umgangsformen her würde ich auch allgemein sagen: 'Leute, lasst es'», sagte die Stiltrainerin Susanne Helbach-Grosser aus Schwäbisch-Gmünd (Baden-Württemberg). Denn wie bei einem Brief, der anderen zum Lesen gegeben wird, sei das Weitergeben einer SMS ein Vertrauensbruch - der Schreiber hat zuvor nicht eingewilligt und zählt auf die Diskretion des Empfängers. «Aber gerade bei SMS muss ich mir heute darüber im Klaren sein: Wenn ich diese Kommunikationsmedien benutze, werden andere auch sehen, was ich schreibe», sagte die Expertin.

Ein Telefonat sei da viel intimer. SMS oder E-Mail seien eben schnell weitergeleitet. «Und ein Handy liegt doch auch viel offen herum. Ich kenne viele Chefs, die ihrer Sekretärin für die Dauer des Meetings das Handy übergeben, falls etwas Wichtiges passiert.» Daher sei das Bild heute zweigeteilt: «Wir twittern und geben vieles unbedacht nach außen weiter - viele sehen darin gar keine Distanzverletzung mehr», erklärte die Etikette-Fachfrau. Das sei nicht unbedingt zu begrüßen. «Aber man muss heute eben wissen, dass solche Sachen weitergegeben werden.»

Quelle: dpa

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