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Nach dem juristischen Aus für die Tarifeinheit in Betrieben will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Grundgesetzänderung «wohlwollend» prüfen. «Uns ist wichtig, dass wir nicht durch permanente Streiks Unternehmen lahmlegen», sagte sie nach einem Gespräch mit Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt am Montag in Berlin. Die Tarifeinheit sei ein hohes Gut und trage zum sozialen Frieden bei. Hundt sagte, seiner Meinung nach müsse das Tarifvertragsgesetz geändert werden.
Das Bundesarbeitsgericht hatte in der vergangenen Woche mehr Vielfalt bei Tarifverträgen und Konkurrenz unter großen und kleinen Gewerkschaften zugelassen. Damit erteilten die Richter dem alten Grundsatz «Ein Betrieb - ein Tarifvertrag» eine Absage. Das Grundgesetz garantiert bislang Koalitionsfreiheit: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich frei zusammenschließen, um ihre Interessen wahrzunehmen.
Von der Leyen sagte, sie wolle die unterschiedlichen Interessen von Einzelgruppen im Auge behalten, zum Beispiel die des Ärzteverbandes Marburger Bund. Dieser hatte die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts als Erfolg für alle Arbeitnehmer in Deutschland bezeichnet.
In der Diskussion um die Zeitarbeit sprach sich von der Leyen für einen tariflichen Mindestlohn in der Branche aus. Vor allem in Hinblick auf die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der EU von Mai 2011 an müssten Lohnuntergrenzen festgelegt werden. Zeitarbeit sei für viele Menschen, die vorher keine Arbeit hatten, eine Chance. Ein «Drehtüreffekt», bei dem Zeitarbeit lediglich dem Ziel dient, höher bezahlte Arbeitskräfte gegen geringer entlohnte Leute auszutauschen, solle unbedingt verhindert werden.
Forderungen einzelner Unions-Politiker nach Intelligenztests für Zuwanderer wies von der Leyen klar zurück: «Das steht für mich überhaupt nicht zur Diskussion.» Um qualifizierte Zuwanderer anzulocken, müssten die politischen Rahmenbedingungen stimmen: «Sonst wandern sie weiter.» Hundt sagte, Deutschland sei auf kluge Köpfe aus anderen Ländern angewiesen.
Quelle: dpa
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Von der Leyen prüft Grundgesetzänderung zu Tarifeinheit
Nachricht vom 30.06.2010
Das Bundesarbeitsgericht hatte in der vergangenen Woche mehr Vielfalt bei Tarifverträgen und Konkurrenz unter großen und kleinen Gewerkschaften zugelassen. Damit erteilten die Richter dem alten Grundsatz «Ein Betrieb - ein Tarifvertrag» eine Absage. Das Grundgesetz garantiert bislang Koalitionsfreiheit: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich frei zusammenschließen, um ihre Interessen wahrzunehmen.
Von der Leyen sagte, sie wolle die unterschiedlichen Interessen von Einzelgruppen im Auge behalten, zum Beispiel die des Ärzteverbandes Marburger Bund. Dieser hatte die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts als Erfolg für alle Arbeitnehmer in Deutschland bezeichnet.
In der Diskussion um die Zeitarbeit sprach sich von der Leyen für einen tariflichen Mindestlohn in der Branche aus. Vor allem in Hinblick auf die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der EU von Mai 2011 an müssten Lohnuntergrenzen festgelegt werden. Zeitarbeit sei für viele Menschen, die vorher keine Arbeit hatten, eine Chance. Ein «Drehtüreffekt», bei dem Zeitarbeit lediglich dem Ziel dient, höher bezahlte Arbeitskräfte gegen geringer entlohnte Leute auszutauschen, solle unbedingt verhindert werden.
Forderungen einzelner Unions-Politiker nach Intelligenztests für Zuwanderer wies von der Leyen klar zurück: «Das steht für mich überhaupt nicht zur Diskussion.» Um qualifizierte Zuwanderer anzulocken, müssten die politischen Rahmenbedingungen stimmen: «Sonst wandern sie weiter.» Hundt sagte, Deutschland sei auf kluge Köpfe aus anderen Ländern angewiesen.
Quelle: dpa
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