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Viele surfen privat im Job - Kündigung droht

Nachricht vom 15.02.2010

Viele Beschäftigte surfen privat während der Arbeit. So nutzt jeder zweite Berufstätige mit einem Internetzugang am Arbeitsplatz (49 Prozent) das Web im Dienst auch für persönliche Zwecke. Das hat eine repräsentative Befragung der Marktforscher von Aris in Hamburg ergeben. Im Auftrag des Branchenverbandes BITKOM in Berlin wurden 1000 Teilnehmer befragt, von denen knapp die Hälfte bei der Arbeit das Internet nutzen können.

Beschäftigte handeln sich aber leicht Ärger ein, wenn sie privat im Dienst surfen: Ihnen droht womöglich die Kündigung, wenn sie ohne Erlaubnis vom Chef etwa die Wettkämpfe der Olympischen Spiele im Internet verfolgen. Denn wer entgegen der ausdrücklichen Anordnung des Vorgesetzten in der Arbeitszeit zum privaten Vergnügen surft oder E-Mails liest, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Vor einer Kündigung müsse der Arbeitgeber Mitarbeiter in der Regel aber abmahnen.

Ob privates Surfen im Job erlaubt ist, entscheide allein der Arbeitgeber. Er könne es generell zulassen oder auf bestimmte Zeiten oder Webseiten begrenzen. Ist das nicht geregelt, gehen einige Gerichte davon aus, dass die private Internetnutzung geduldet wird. Das könne Arbeitnehmer entlasten, falls es Streit darüber gibt.

Beschäftigte gehen aber besser auf Nummer sicher und fragen beim Chef oder in der Personalabteilung nach, was bei Surfen im Job erlaubt ist und was nicht. Klare Verhältnisse ließen sich schaffen, wenn das Thema etwa im Arbeitsvertrag oder in einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat geregelt wird.

Quelle: dpa

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