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Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf kühle Arbeitsräume. Entsprechend gibt es auch kein «Hitzefrei» bei hochsommerlichen Temperaturen. Eindeutig gesetzlich geregelt sei das nicht, sagte der Rechtsanwalt Tobias Werner aus Berlin. Anhaltspunkte gebe aber zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung, die 26 Grad als zulässige Höchsttemperatur in Arbeitsräumen nennt. Allerdings lasse die Verordnung ausdrücklich Ausnahmen zu, erläuterte der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Quelle: dpa
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Kein «Hitzefrei» am Arbeitsplatz
Nachricht vom 02.07.2010
Quelle: dpa
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